Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen der/dem Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und der Freien Traurednerin Carola Dürr (im Folgenden auch „Auftragnehmer“ genannt) beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die Freie Traurednerin Carola Dürr selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und der Freien Traurednerin Carola Dürr ist die Ausarbeitung einer freien Trauung und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

Leistungen

  1. Vereinbarte Textarbeiten und Reden werden dem Auftraggeber ab dem Veranstaltungstag zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass der Freien Traurednerin Carola Dürr alle benötigten Informationen vorliegen.
  2. Die Freie Traurednerin Carola Dürr setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.
  3. Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.
  4. Alle Angebote der Freien Traurednerin Carola Dürr sind freibleibend und unverbindlich.
  5. Es werden ausschließlich Leistungen von der Freien Traurednerin Carola Dürr an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
  6. Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
  7. Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt die Freie Traurednerin Carola Dürr keine Verantwortung und keine Haftung.

Vorgespräche
Als Vorgespräche sind zur Ausarbeitung der Traurede maximal zwei Gesprächstermine vorgesehen. Diese finden am vorher vereinbarten Ort statt.

Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine ausführlich formulierte, die vorgegebenen Inhalte des Auftraggebers transportierende Rede (die als Grundlage der Trauzeremonie dient).
  2. Vom Auftraggeber gewünschte Korrekturen oder Veränderungen verbleiben im Ermessen des Auftragnehmers. Die gewünschten Korrekturen sind ausschließlich schriftlich (per E- Mail) vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übermitteln.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, sind ebenfalls ausgeschlossen.
  4. Des Weiteren trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Fehler, die er nicht zu vertreten hat, werden unverzüglich korrigiert.
  5. Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nichtschuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.

Honorar
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag an die Freie Traurednerin Carola Dürr, beginnt der Honoraranspruch. Gemäß § 19 UstG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Kosten & Reisekosten
Kosten, die durch die Vorgespräche oder die Fahrt zur Trau-Location für den Auftragnehmer entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden ab dem 21. Kilometer mit 0,55 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Komplettpreis beinhaltet diese Kosten. Abweichende Regelungen werden in einer Vertragsvereinbarung festgesetzt.

Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.

Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, die Freie Traurednerin Carola Dürr hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.

Vertragsabschluss
Auf die Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Trauung erstellt die Freien Traurednerin Carola Dürr ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Durch die mündliche oder schriftliche Genehmigung des Angebots bzw. Unterschrift einer Vereinbarung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande. Es beginnt automatisch die Ausarbeitungszeit des Skripts.

Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden. Diese bedürfen der Schriftform als E-Mail oder Brief – keine Whatsapp-Nachrichten!

Nichtzahlung
Die Freie Traurednerin Carola Dürr verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die Trauung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung behält sich die Freie Traurednerin Carola Dürr das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.

Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann die Freie Traurednerin Carola Dürr als Auftragsnehmer Ausfallkosten berechnen, wie sich wie folgt darstellen:

  • 50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn der Rede, maximal bis 12 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit
  • 75 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach Buchung, auch noch vor dem ersten Beratungsgespräch oder vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 4 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
  • 100 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), oder bis maximal 3 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin

Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Hochzeitsrede, erhält der Auftraggeber die Rede per E-Mail.

Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.

Eine gewünschte Verschiebung des Hochzeitstermins (Datum der Leistungserbringung) kann nicht garantiert werden. Sollte eine Verschiebung für die Freie Traurednerin Carola Dürr terminlich möglich sein, fällt eine Umbuchungsgebühr für den Auftraggeber i.H.v 200,– € an.

Nichterbringung der Leistung
Kann die Freie Traurednerin Carola Dürr als Auftragnehmer die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet.

Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits angefangene Skriptentwürfe bleiben für den Auftraggeber kostenfrei und werden ihm zur Verfügung gestellt.

Bedingungen für die Durchführung der Hochzeitszeremonie
Für einen reibungslosen Ablauf wird der Auftragnehmer während der Hochzeitszeremonie vor Regen und frontaler Sonneneinstrahlung geschützt sein. Andernfalls kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.

Vom Auftragnehmer mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10 °C und 35 °C liegen. Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, sodass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.

Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

Mängel
Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

Haftung
Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

Die Freie Traurednerin Carola Dürr ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar zu machen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für die Freie Traurednerin Carola Dürr und ihre Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind auch direkt gegenüber Dritten geltend zu machen. Äußert die Freie Traurednerin Carola Dürr zur Realisierung eines Vorhabens ihre Bedenken, so haftet sie nicht für Schäden, die daraus entstehen.

Sollten bei der Hochzeit Gegenstände aus dem Eigentum der Freien Traurednerin Carola Dürr genutzt werden (technisches Equipment, Gegenstände zur Durchführung von Trauritualen ect.), so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem solchen Gegenstand verursacht, so ist er dafür schadenersatzpflichtig zu machen.

Datenschutz
Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von der Freien Traurednerin Carola Dürr absolut vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Freie Traurednerin Carola Dürr Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung auf ihrer Webseite veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.

Der Auftraggeber überträgt der Freien Traurednerin Carola Dürr die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Der Auftraggeber stellt die Freie Traurednerin Carola Dürr von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Auch von Ansprüchen Dritter befreit ist der Auftragnehmer bei inhaltlichen Fehlern, der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.

Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz von der Freien Traurednerin Carola Dürr festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Pforzheim. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

Urheberrecht
Die Webseite www.carola-duerr-traurednerin.de und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

Die Freie Traurednerin Carola Dürr ist Urheber aller von ihr geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist die Freie Traurednerin Carola Dürr als Urheber anzugeben. Eine zeitliche Begrenzung besteht hierfür nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte, die nicht mit der Freien Traurednerin Carola Dürr in einem Verhältnis stehen und eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, ist strikt untersagt.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

Carola Dürr – Freie Traurednerin
Lameystr. 53c
75173 Pforzheim

Pforzheim, den 01. August 2020